Verwaltungsangestelltenlehrgang II

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die leistungswillig sind und Verantwortung übernehmen wollen, die Möglichkeit einer Weiterbildung im Rahmen des Vorbereitungslehrgangs auf die Zweite Angestelltenprüfung (Angestelltenlehrgang II).

Der Lehrgang befähigt dazu, Aufgaben auf der Ebene des vgl. 3. Einstiegsamtes wahrzunehmen. Ziel dieser Zusatzausbildung ist daher die Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten, die Sie benötigen, um diese Aufgaben zu erfüllen.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung sind die persönlichen Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nach den maßgeblichen tariflichen Bestimmungen (E 9 TV-L und höher) gegeben. Die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang für die Zweite Prüfung berechtigt die/den Berechtigte/n, die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt/in" zu führen.  

Zulassungsvoraussetzung
  • Bestehen der Ersten Prüfung (Lehrgang I), ggf. Wartezeiten
  • Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener, einschlägiger Ausbildung i.S.d. Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren (z.B. Verwaltungsfachangestellte/r) müssen eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst nach Ablegen der Abschlussprüfung nachweisen, bevor die Wartezeiten wie oben genannt zu laufen beginnen.
  • Eine Wartezeit von drei Jahren gilt für diejenigen Beschäftigten, die keine Erste Prüfung abgelegt haben, aber bereits in Entgeltgruppe 6 oder höher eingruppiert sind. Die Wartezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6.
    Für Beschäftigte, die die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzen, beträgt die Wartezeit anstatt drei Jahre nur zwei Jahre.
Ablauf des Lehrganges
  • Dauer einschließlich schriftlicher und mündlicher Prüfung ca. 3 1/2 Jahre
  • Unterricht in der Regel einmal wöchentlich an einem festgelegten Tag
  • ggf. vereinzelt Samstagsunterricht sowie Seminare      

Die fachtheoretischen Phasen finden an einem Kommunalen Studieninstitut statt.  

Kernfächer:

  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • KommunalrechtPolizei- und Ordnungsrecht
  • Recht des öffentlichen Dienstes
  • Öffentliches Finanzwesen
  • Privatrecht
  • Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
  • Recht der sozialen Sicherung  

Der Besuch des Lehrgangs gilt als Dienst, d.h. die Mitarbeiter/-innen sind für die Teilnahme am Unterricht, an Seminaren sowie für die Prüfung unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt. Unterrichts- und Prüfungsgebühren tragen im Gegenzug die Mitarbeiter/-innen.  

Zur Förderung und Unterstützung werden vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland – Pfalz bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs Zuschüsse - gestaffelt nach Abschussnote -  gezahlt. 

Kontakt

Jürgen Georg
juergen.georg(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1170